Heutzutage ist Brandschutz eine anspruchsvolle Aufgabe für jeden Planer, Prüfer, Bauleiter und Ausführenden.

Seit meiner 2009 abgelegten Fachplanerprüfung beschäftige ich mich intensiv mit dem Thema des baulichen Brandschutzes.

Mit den von mir angebotenen Leistungen unterstütze ich Bauherren, Architekten und Fachplaner auf dem brandschutztechnischen Gebiet.

Sie sind ein privater Bauherr, ein Planungsbüro, ein Bauunternehmen, eine öffentliche Einrichtung oder ein Projektentwickler? Dann bin ich Ihr Ansprechpartner für alle brandschutzrelevanten Aufgaben.

 

Warum

Heutige Bauwerke werden immer komplexer und erreichen immer größere Dimensionen.
Zur Sicherstellung und Verbesserung der Qualität komplexer bzw. großer Bauvorhaben auf der Grundlage schutzziel- und leistungsorientierter Brandschutzkonzepte ist das koordinierte Zusammenspiel der einzelnen Teilleistungen und Gewerke zur Umsetzung technischer und organisatorischer Brandschutzmaßnahmen von besonderer Bedeutung.

In meiner langjährigen Tätigkeit als Fachplanerin habe ich mich mit der Konzepterstellung und der Umsetzung verschiedenster Brandschutznachweise und -konzepte für Wohn-, Büro- und Sonderbauten sowie Industriebauten beschäftigt. Dabei wird von mir von Beginn an die Machbarkeit des geplanten Objektes geprüft.
Ziel ist es, eine individuelle, wirtschaftliche Brandschutzlösung zu finden und gleichzeitig bei dem allgegenwärtigen Veränderungsmarathon der Gesetze und Normen nicht den Anschluss zu verlieren.

Mein Arbeitsschwerpunkt liegt in der Erstellung und Pflege brandschutzrelevanter Dokumente. Hierzu zählen insbesondere Brandschutznachweise und -konzepte, aber auch auch Flucht- und Rettungswegpläne, Feuerwehrpläne und Brandschutzordnungen.
Gegenwärtig gehören objektspezifische Brandschutznachweise bzw. -konzepte zu den Bauantragsunterlagen und sind somit Grundlage zur Erteilung einer Baugenehmigung. Da Baurecht Ländersache ist, sind insbesondere auch regionale Aspekte in der Brandschutzplanung wichtig und finden in meiner Arbeit Berücksichtigung.

Leistungen

Grundlage für das Erlangen einer Baugenehmigung ist zur Zeit auch die brandschutztechnische Bewertung eines geplanten Bauvorhabens. Dies kann durch ein Brandschutznachweis bzw. -konzept oder auch eine Stellungnahme erfolgen.

In der sogenannten Entwurfs- und Genehmigungsplanung erfolgt durch mich u.a. die Grundlagenermittlung einschließlich gegebenenfalls notwendiger Bestandsaufnahmen bestehender Gebäude vor Ort oder auch die Auswertung bestehender Bauakten. Danach wird das geplante Bauvorhaben nach Art, Nutzung, Bauweise und Größe nach den derzeitig gültigen Rechtvorschriften bewertet, Entwurfsskizzen erarbeitet und die Entwurfsplanung stichpunktartig zusammengestellt. Dabei werden auch die Korrelation von baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen von mir beachtet. Dieses erste Entwurfskonzept wird dann der Baubehörde, der zuständigen Brandschutzdienststelle oder auch der Feuerwehr vorgestellt. Die Auflagen, Abstimmungen und Ergebnisse werden in der weiteren Genehmigungsplanung Berücksichtigung finden. Im Zuge der Genehmigungsplanung werden in einem Konzept die bauaufsichtlichen Vorschriften mit den notwendigen baulichen, anlagentechnischen, betrieblichen Maßnahmen unter Berücksichtigung des abwehrenden Brandschutzes zusammengetragen und in Brandschutzplänen dargestellt.

Nach Erlangen einer Baugenehmigung kann nun mit der Bauausführung begonnen werden. Auch hier stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Bei der Mitwirkung in der Ausführungsplanung gehören das Prüfen der Baugenehmigung, das Beraten der Objekt- und Fachplaner sowie das Abstimmen von bestimmten Details. Es werden u.a. auch die vorgelegten Verwendbarkeitsnachweise für eine bestimmte Einbausituation geprüft.

Zur Leistung der Bauüberwachung gehören die Überprüfung der Ausführung des Objektes gemäß den genehmigten Unterlagen unter Einbeziehung aller behördlicher Auflagen durch Objektbegehungen, Kontrollen der Verwendbarkeitsnachweise und Bescheinigungen einschließlich dem Erstellen eines Statusberichtes.

Gerne erarbeite ich auch für ihr Objekt Flucht- und Rettungswegpläne. Diese sind ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsausstattung einer baulichen Anlage und sollen Personen bzw. Nutzer eines Gebäudes helfen, sich selbst über die Fluchtwege in einem Objekt zu informieren. Des Weiteren kann ich auch bei der Erstellung von Brandschutzordnungen mitwirken.

 

Über mich

Zusatzqualifikation

 

2009

Bauhaus Akademie Weimar
Abschluss: Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz

 
 

Berufserfahrung / Praktika

 

2008 – 2015

igb AG, Weimar
Tätigkeit: Bauingenieur, Fachplaner Brandschutz

2001 – 2008

Helk, Schulz, Dr. Prabel Ingenieurgesellschaft mbH, Mellingen
Tätigkeit: Bauingenieur

1992 – 1997

Bauplanung Suhl GmbH;
Schenk & Göhring GmbH, Dillstädt;
Hofmann – Bau – GmbH, Suhl
Tätigkeit: Teilkonstrukteur, Baustellentätigkeiten

Ingenieurbüro für Bauplanung und Vermessung
M. Holfeld, Weimar
Tätigkeit: Ingenieurvermessung

Ingenieurgesellschaft Tragwerksplanung mbH, Erfurt
Tätigkeit: Teilkonstrukteur, Wärmeschutz-Nachweise

1990 – 1992

Bauplanung Suhl GmbH
Tätigkeit: Teilkonstrukteur

 
 

Studium

 

1992 – 2000

Bauhaus-Universität Weimar
Studium an der Fakultät Bauingenieurwesen
Abschluss: Dipl.-Ing. im Studiengang Bauingenieurwesen
Vertiefungsrichtung: Konstruktiver Ingenieurbau

 
 

Berufsausbildung

 

1988 – 1990

VEB (B) Wohnungsbaukombinat „Wilhelm Pieck“ Suhl
Ausbildung zur Bauzeichnerin
Abschluss: Facharbeiter, Spezialisierungsrichtung Hochbau

 
 

Schulausbildung

 

1990 – 1992

Stadt- und Kreisvolkshochschule Suhl
Abschluss: Abitur

1978 – 1988

Polytechnische Oberschule Suhl
Realschulabschluss

Kontakt

 

 
 




Projekttitel: Intensivberatung und Prozessbegleitung durch Unternehmensberater/in

Begünstigter:
Fachplanung Tischer, Inh. Maren Tischer

Projektbeschreibung:
Gemäß der Beratungsrichtlinie des Freistaates Thüringen erhält das Unternehmen eine Förderung zur Steigerung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit durch Beratung von selbständigen Unternehmensberatern – Intensivberatung und Prozessbegleitung. Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen werden in einem Beraterbericht festgehalten. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus Landesmitteln des Freistaats Thüringen.



Impressum

Redaktion und Inhalt
Gesetzlich vorgeschriebene Angaben ( § 6 Abs. 1 MdStV/TDG):

Maren Tischer
Taubacher Straße 14
99425 Weimar

Verantwortlich i.S.v. § 6 MDStV

Maren Tischer
Taubacher Straße 14
99425 Weimar
Tel.: +49 (0) 36 43 | 2 51 68 52
USt-IdNr.: 162/281/20808

Keinerlei Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen.

Gestaltung und Realisierung
Satzservice S. Matthies

Bildnachweise
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